Die Gardienen von ALG II-Empfängern…
Ein Beitrag zum Themengebiet Allgemein, geschrieben am 30. April 2007 von Thomas Günther… waren Thema beim Sozialgericht Münster. Einige der Menschen, die unter die so genannte Hartz-Gesetzgebung fallen, mussten ihre Wohnungen wechseln und eine günstigere Alternative in Anspruch nehmen. Das Sozialgericht in Münster verhandelte nun, ob und in welchem Umfang nach einem Umzug die Kosten für neue Gardinen übernommen werden müssen. Es kam zu dem Schluss, dass der Empfänger von Arbeitslosengeld II die Kosten für die Gardienen unter bestimmten Umständen geltend machen kann. Wichtig ist: Die Alten dürfen nicht mehr passen. Dann sollen die neuen Gardienen kostengünstig erworben werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Im letzten Sommer machte der Schwan “Petra” von sich reden. Internationale Medien bis nach Japan berichteten darüber, dass dieser Schwan nicht von der Seite eines wesentlich größeren weißen Tretbootes wich. Dramatisch wurde es dann im Herbst als das Tretboot von Aasee entfernt wurde. So wurde der schwarze Schwan Petra dann im nahe gelegenen Allwetterzoo untergebracht. Dort versuchte man die kalten Monate über Petra einigen echten männlichen Schwänen vorstellig werden zu lassen. Der Versuch ist gescheitert. Der Schwarze Schwanendame liebt eben Plastik.