Die Gardienen von ALG II-Empfängern…

… waren Thema beim Sozialgericht Münster. Einige der Menschen, die unter die so genannte Hartz-Gesetzgebung fallen, mussten ihre Wohnungen wechseln und eine günstigere Alternative in Anspruch nehmen. Das Sozialgericht in Münster verhandelte nun, ob und in welchem Umfang nach einem Umzug die Kosten für neue Gardinen übernommen werden müssen. Es kam zu dem Schluss, dass der Empfänger von Arbeitslosengeld II die Kosten für die Gardienen unter bestimmten Umständen geltend machen kann. Wichtig ist: Die Alten dürfen nicht mehr passen. Dann sollen die neuen Gardienen kostengünstig erworben werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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